Allgemeine Mietbedingungen

VERTRAGSBESTIMMUNGEN ZU KÜHLANHÄNGERVERMIETUNG

  1. Zum Führen eines Anhängers bis zu 3,5t Gesamtgewicht benötigt man die Führerausweiskategorie BE. Der Fahrer muss im  Besitz eines CH oder EU Führerausweises sein, die entsprechende Kategorie ist erforderlich.
  2. Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer. Bei Liefer- und Abholung durch Kühlwerk ist dies ausgeschlossen. Dies gilt aber Übergabezeitpunkt. Die im Zugfahrzeugausweis des Mieters eingetragene Anhänge und Stützlast darf nicht überschritten werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt in der CH 80km/h, bei Ausnahmen und speziell abgeänderten Anhängerfahrgestellen 100km/h.
  3. Die Mietkaution beträgt CHF 250.00 für Inlandfahrten, für Auslandfahrten auf Anfrage.  Sie ist in bar zu entrichten bei Übergabe.
  4. Die Bezahlung der Kühlanhängermiete ist in Bar oder der folgenden Zahlungsmöglichkeiten möglich: PayPal,  Visa, Mastercard. Sämtliche Extrakosten die während oder nach der Anhängermiete anfallen werden dem Mieter verrechnet oder der Mietkaution abgezogen. Die Mietkaution ist in Bar zu entrichten und wird nach der Rückgabe des Anhängers retourniert. Bei Rückgaben ausserhalb der Geschäftszeiten wird die die Kaution nach Sichtung des Fahrzeugs per Banküberweisung oder Rückvergütung auf Kreditkarte vergütet. Der Mietpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist vor der Fahrzeugübergabe zu bezahlen.
  5. Mietdauer: – Ganztagesmieten: entsprechen 24 Stunden – Halbtagesmieten von 06.00-12.00 Uhr oder von 13.00-17.00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Zuschlag von CHF 300.00 pauschal verrechnet.
    Eine Rückgabe ausserhalb der  Geschäftszeiten ist grundsätzlich möglich und erfolgt per individueller Absprache mit dem Mieter und nur auf Vereinbarung.
  6. Stornierung, Annullation. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
    bis 20 Tage vor Mietbeginn: 90% Rückerstattung
    bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% Rückerstattung
    bis   5 Tage vor Mietbeginn: 25% Rückerstattung
    bis   3 Tage vor Mietbeginn: keine Rückerstattung
  7. Der Kühlanhänger muss zur vereinbarten Zeit leer und besenrein retourniert werden. Liegt Material im Kühlanhänger bei Rückgabe, welches durch den Vermieter entsorgt werden muss, wird dies von der Kaution in Abzug gebracht.
  8. Bei Fahrten innerhalb der Schweiz wird eine Kopie, bei  Fahrten ins Ausland das Original des Fahrzeugausweises mitgegeben.
  9. Ladungssicherungsmaterial (Spannset, Zurrstangen etc.) ist nicht Bestandteil der Miete. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden ab die aufgrund unsachgemässer Ladungssicherung entstehen.
  10. Die Wunschtemparatuer wird vorher vom Mieter agegeben. Der Kühlanhänger wird auf diese Temparatur eingestellt. Der Mieter wird über die Einstellung der Temparatur instruiert. Für jegliche Fehlbedienung haftet der Mieter.
  11. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche er am Anhänger verursacht. Er ist auch haftbar für Schäden welche er Dritten gegenüber verursacht. Das bezieht sich auch auf Ereignisse welche im abgekoppeltem Zustand eintreten. Die Kühlanhänger sind Vollkasko versichert., mit einem Selbstbehalt von CHF 1’000.00 für den Schadenverursacher. Kann im Schadensfall  Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden, nimmt die Versicherung  Regress auf den Verursacher. Diebstahl ist nicht durch  Vollkaskoversicherung abgedeckt. Unfälle durch Überladung oder unsachgemässer Ladungssicherung sind nicht versichert.  Für diese Schäden haftet der Mieter vollumfänglich. Geladenes Transportgut ist nicht versichert.
    Bei nicht reparierbaren Reifen oder Schäden durch unsachgemässer Handhabung (z.B. fahren mit angezogener Handbremse etc.) müssen auf Kosten des Mieters behoben, ersetzt werden. Für Abschlepp- und Rückführungskosten haftet der Mieter.

 

Stand 20. Juli 2018